§ 45b SGB XI

Abrechnung über die gesetzlichen Entlastungsleistungen

Unsere Leistungen können über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI mit der gesetzlichen Pflegekasse abgerechnet werden.

Für Personen mit Pflegegrad

Die Abrechnung erfolgt über die gesetzlichen Entlastungsleistungen

Angehörige werden finanziell entlastet

In vielen Fällen entstehen keine privaten Zusatzkosten

So einfach ist der Ablauf

In vier Schritten zu einer entlastenden Alltagsbegleitung.

  1. 1

    Kontakt aufnehmen

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir melden uns zeitnah zurück.

  2. 2

    Persönliche Beratung

    In einem unverbindlichen Gespräch klären wir Wünsche, Bedarf und Ablauf.

  3. 3

    Betreuung beginnen

    Wir starten mit der Alltagsbegleitung – zuverlässig und individuell.

  4. 4

    Abrechnung über die Pflegekasse

    Die Abrechnung übernehmen wir mit der Pflegekasse – Sie haben keinen Aufwand.

Der Entlastungsbetrag – kurz erklärt

Menschen mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag der Pflegekasse. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für Angebote zur Unterstützung im Alltag – wie unsere Alltagsbegleitung – verwendet werden.

Nicht ausgeschöpfte Beträge können unter bestimmten Bedingungen in Folgemonate übertragen werden. Wir kümmern uns um die Abrechnung mit der Pflegekasse – ganz ohne Aufwand für Sie.

Hinweis: Die genauen Voraussetzungen und Beträge legt Ihre Pflegekasse fest. Gerne besprechen wir Ihre individuelle Situation.

Fragen zur Abrechnung?

Wir erklären Ihnen alles verständlich und übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse.

Kostenlos beraten lassen 03581 / 6852560